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An der Schingerskuhle
An der Schingerskuhle
© Lebenshilfe NRW / Philipp Peters
Haus Lebenshilfe Olpe - An der Schingerskuhle
Haus Lebenshilfe Olpe - An der Schingerskuhle

Willkommen im Haus Lebenshilfe Olpe – An der Schingerskuhle

Das Leben in einer Wohnstätte ist eine der bestehenden Wohnmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Wohnstätte kann ein Zuhause auf Dauer sein, aber auch eine Befristung ist denkbar. Ausschlaggebend für die Wahl sind vor allem der persönliche Wunsch und das Bedürfnis nach einem freien und selbstbestimmten Leben.


Herzlich willkommen bei der Tagesstruktur der Wohnstätte Olpe.

Im Gartengeschoss befinden sich die Räumlichkeiten der Tagesstruktur (LT 24). Die Tagesstruktur hat einen eigenen Terrassen- und Gartenbereich. Sie wird von Bewohner:innen der Einrichtung und externen Nutzern:innen besucht.

Wir sind eine fröhliche, bunt durcheinander gemischte Gruppe.
Wenn du mit unserem Rezept etwas anfangen kannst, wirst du dich bei uns wohl fühlen.

Wir nehmen:
1 Esslöffel Vertrauen,
1 Liter Lebensfreude,
1 große Prise Spaß,
1-2 Teelöffel gegenseitige Wertschätzung (Achtung),
1 Tasse Selbstbestimmung und
1 Portion Neugierde.

Manchmal schütten wir ein paar Tropfen Reiselust dazu. Dies alles gut gemischt ergibt viele wertvolle, abwechslungsreiche und lustige Momente, mit Ausflügen oder Spaziergängen garniert.

Die Wohnstätte verfügt über zwei Kurzzeitzimmer, wovon sich eines im Dachgeschoss und eines in der Gruppe Rot befindet. Im Dachgeschoss steht einen Raum für Besprechungen, Feierlichkeiten usw. zur Verfügung. In der Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern/Angehörige in Urlaub fahren möchten,
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen,
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Ihren Angehörigen werden von qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut. Sie können an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohner:innen der Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn Ihre Angehörigen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhhalten, haben Sie Anspruch auf sog. „Verhinderungspflege“ gem. § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL/LVR) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen.

Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.
Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können ggf. direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist ein gegenseitiges Kennen lernen mit den Bewohner:innen.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige WfbM besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Bewohner:innen-Beirat

In der Wohnstätte vertritt ein Bewohner:innen-Beirat nach den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes die Interessen der Bewohner*innen in Angelegenheiten der Betreuung, des ohnens und des Zusammenlebens gegenüber Mitarbeiter:innen und der Leitung. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Bewohner:innen des Hauses. Diese wählen alle vier Jahre den Bewohnerbeirat neu.

Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, nehmen die Mitglieder des Bewohner:innen-Beirat regelmäßig an Seminaren und Treffen teil. Jedem Bewohner:innen-Beirat steht mindestens eine Vertrauensperson zu Seite. Diese Person unterstützt den Beirat in seiner Arbeit.

In der Wohnstätte Olpe hat der Bewohnerbeirat drei gewählte Mitglieder. 

Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen

In jeder Einrichtung haben Eltern- und Angehörige durch die Gründung eines Eltern- und Angehörigenrats die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Sie werden hierbei durch die Wohnstättenleitung unterstützt. Der Angehörigenbeirat setzt sich aus Eltern, Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuern der Bewohner:innen der Wohnstätte zusammen.

Der Beirat der Angehörigen arbeitet mit dem Bewohner:innen-Beirat und der Wohnstättenleitung zum Wohle aller Bewohner:innen vertrauensvoll zusammen und ist in regelmäßigem Austausch mit den Angehörigenbeiräten anderer Einrichtungen des Trägers.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.

Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Bogen für Ideen und Beschwerden. Diesen dürfen Sie ausfüllen und abgeben. Die Bögen liegen auch in der Wohnstätte aus.
  • Sie können mit einem Mitarbeiter oder der Leitung sprechen.
  • Oder Sie reden mit dem Bewohnerbeirat.
  • Möglich ist auch eine Mail an: vrbssrnglh-whnvrbnd-whnn-nrwd
  • Sie können sich auch bei der zuständigen Heimaufsicht beschweren.

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Sie können sich auch an die Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (bubl) wenden.

Die Wohnstätte An der Schingerskuhle liegt in zentraler Lage nahe am Ortszentrum von Olpe. In der Nähe der Wohnstätte befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte sowie Banken. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, eine Haltestelle befindet sich direkt vor dem Haus.

Der Hauptbahnhof mit seiner Anbindung an alle größeren Orte in der Umgebung ist nur etwa 500 Meter entfernt. Die Stadt Olpe bietet eine Fülle von Freizeitmöglichkeiten, insbesondere der angrenzende Biggesee lädt zum Wandern und Schwimmen ein.

Die 19 Bewohner:innen leben aufgeteilt in drei Gruppen (Gruppe Gelb, Gruppe Grün & Gruppe Rot). In Gruppe Gelb leben vier Bewohner:innen, in Gruppe Grün leben acht  Bewohner:innen und in Gruppe Rot leben sieben Bewohner:innen.

Jedes Bewohnerzimmer verfügt über ein eigenes Bad und im Gebäude befinden sich zwei Pflegebäder. In den Ess- und Wohnzimmern auf den einzelnen Gruppen haben die Bewohner:innen die Möglichkeit zu spielen, Musik zu hören oder Fernsehen zu schauen. Jede Gruppe und die Tagesstruktur verfügen über eine Küche, die den Bewohner:innen zur Verfügung steht. Die Gruppen haben jeweils einen Balkon und das Gebäude verfügt über einen großen Außenbereich, der für Aktivitäten genutzt werden kann. Die Wohnstätte An der Schingerskuhle ist nach neuesten Anforderungen geplant.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • Zimmerreinigung und Zimmerpflege
  • Wäschereinigung und Wäschepflege (keine chemische Reinigung)
  • regelmäßige Reinigung der öffentlichen Räume.

Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von den Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können.Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygieneplan der Einrichtung beschrieben sind.

Abhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen bietet die Wohnstätte eine vollständige Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit und Abendessen) an. Das Essen entspricht dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, wobei die Bewohner:innen in die Planung und Zubereitung der Mahlzeiten entsprechend ihren Fähigkeiten mit einbezogen werden. Schonkost und Diäternährung wird nach ärztlicher Anordnung bereitgestellt. Besondere Fälle erfordern eine gesonderte heimvertragliche Regelung. Die Getränkeversorgung erfolgt ganztägig (bei Anwesenheit) durch Bereitstellung von Tee und Mineralwasser.

Unterschiedlich qualifizierte und angelernte Mitarbeiter:innen arbeiten in der Wohnstätte zusammen, um im Rahmen von interdisziplinärem Miteinander die höchstmögliche Qualität der Begleitung und Hilfestellung für die einzelnen Bewohner:innen zu erlangen.

Der vorhandene Stellenplan garantiert eine Betreuung „rund um die Uhr“, an 365 Tagen im Jahr. Die Nächte werden durch Nachtwachen abgedeckt. Folgende Berufsgruppen arbeiten in der Einrichtung bzw. können dort arbeiten: Diplom Sozialarbeiter:innen / Sozialpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Erzieher:innen, Altenpfleger:innen, Krankenpfleger:in, Hauswirtschafter:in, Koch / Köchin, Auszubildende der Heilerziehungspflege, Praktikant.innen im Anerkennungsjahr (Heilerziehungspflege), Reinigungskräfte, Hausmeister:in.

Die im Wohn und Teilhabegesetz (WTG) gemachten Vorgaben bezüglich einer Fachkraftquote und einer pädagogischen und pflegerischen Qualifikation werden erfüllt. Die Einrichtung bietet Schüler:innen die Möglichkeit ein Schul- oder Berufspraktikum sowie eine Ausbildung oder ein Berufsanerkennungsjahr für den Berufsbereich Heilerziehungspflege /  Sozialpädagogik zu absolvieren. 

Um einen reibungslosen Alltagsablauf in der Einrichtung gewährleisten zu können, wird die alltägliche Arbeit der Mitarbeiter:innen im Gruppendienst durch Mitarbeiter:innen der Haustechnik, Hauswirtschaft und des Reinigungsdienstes unterstützt.

Zudem sind in der Wohnstätte folgende Funktionen eingesetzt: Hygienefachkraft, Datenschutzbeauftragte:r, Brandschutzbeauftragte:r, Arbeitsschutzbeauftragte:r, Sicherheitsbeauftragte:r und Ausbildungsbeauftragte:r.

Casemanager:innen steuern und gestalteten die Teilhabeplanung in der Wohnstätte. Das Casemanagement wird durch Fachkräfte der Pädagogik durchgeführt. In der Begleitung von Teams und Mitarbeiter:innen wird intensiv daran gearbeitet, dass u.a. folgende Ziele erreicht werden:

  • Sicherstellung der selbstbestimmten Partizipation an der Gesamtplanung
  • Orientierung am individuellen Willen und Wunsch des Einzelnen / der Einzelnen
  • Orientierung am Bedarf des Einzelnen / der Einzelnen
  • Orientierung an den Ressourcen des Sozialraums
  • Sicherstellung individueller Begleitung
  • Dokumentation der erbrachten Hilfeleistung

Außerdem verfügt die Wohnstätte über eine beratende Pflegefachkraft. Die beratende Pflegefachkraft schult, begleitet und überprüft pflegerische Prozesse, um ein Höchstmaß an pflegerischer Versorgung sicher zu stellen. Darüber hinaus gibt es eine Vernetzung auf Trägerebene mit den beratenden Pflegefachkräften der anderen Wohneinrichtungen. Auf dieser Ebene wird an Qualitätsstandards und Richtlinien bzw. Pflegevisitenkonzepten gemeinsam gearbeitet. Hierbei werden die in der Pflegewissenschaft allgemeingültigen Expertenstandards zugrunde gelegt.

Den Mitarbeitern:innen der Wohnstätte wird die Möglichkeit geboten, ihr Fachwissen kontinuierlich durch Fortbildungen auszubauen. Der Träger bietet interne Fortbildungen im Rahmen eines eigenen Fortbildungskalenders an. Eine Teilnahme an externen Fortbildungen ist ebenfalls möglich. 

Die Arbeit auf den Wohngruppen erfolgt im Drei-Schichtsystem, so dass immer Mitarbeiter:innen im Hause sind, dabei ist auf jeden Fall eine Fachkraft im Dienst. Zur Nacht ist eine Pflegefachkraft im Sinne des WTG vor Ort.

Alle Bewohner:in werden darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote in und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohner:innen getragen werden müssen.

In der Wohnstätte An der Schingerskuhle leben 19 Menschen mit einer geistigen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben oder Selbstzahler sind. Der Bedarf an Unterstützung ist bei den einzelnen Bewohnern:innen sehr unterschiedlich und die Aufgaben und Dienste der Mitarbeiter:innen werden daher individuell vereinbart angepasst. Die Bewohner:innen werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler).

Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.

Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in die Wohnstätte leider ausgeschlossen werden. Folgende Gründe stehen einer Aufnahme entgegen:

  • Der Mensch zeigt massives fremdaggressives und autoaggressives Verhalten, wodurch Mitbewohner:innen und Mitarbeiter:innen gefährdet werden.
  • Es besteht der Bedarf der permanenten Anwesenheit einer Pflegefachkraft, aufgrund deutlich veränderter Pflegebedarfe.
  • Ein besonderer pflegerischer und / oder medizinischer Bedarf existiert, der nicht mehr mit dem in der Einrichtung tätigen Personal gedeckt werden kann.
  • Eine psychische Erkrankung bzw. Suchterkrankung steht im Vordergrund oder liegt primär vor.
  • Aufgrund von Weglauftendenzen besteht die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung.
  • Die vorgehaltenen baulichen Gegebenheiten entsprechen nicht dem Bedarf eines Menschen

Abweichende Vereinbarungen können nur mit zusätzlicher Vergütung getroffen werden.

Die Wohnstätte verfügt über einen Aufzug und ist daher für Menschen geeignet, die gehbehindert bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Ein Großteil der Bewohner:innen besucht die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Caritas in Attendorn bzw. Meggen. Andere, die aufgrund ihres Behinderungsbildes oder Alters die Werkstatt nicht mehr besuchen können, nutzen die Angebote der internen Tagesstruktur.

 

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Barbara Glees
Wohnstättenleitung
Fachbereich Wohnen 3
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Schingerskuhle 1a
57462 Olpe
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Thomas Bär
Fachbereichsleitung
Fachbereich Wohnen 3
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH
Spandauer Straße 5
57072 Siegen

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