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Wohneinrichtung Arnsberg
Wohneinrichtung Arnsberg
© Lebenshilfe NRW
Haus Lebenshilfe Arnsberg
Haus Lebenshilfe Arnsberg

Haus Lebenshilfe Arnsberg

Menschen mit geistiger Behinderung können in allen Lebens-Bereichen dazu gehören und sich beteiligen. Das ist ihr Recht.

Grundsatzprogramm der Lebenshilfe Bundesvereinigung

Die Wohnstätte wurde 1998 eröffnet.
29 Bewohner haben im Haus Lebenshilfe ihr Zuhause gefunden
und jeder hat sein eigenes Zimmer.
Es gibt vier Wohngruppen
und eine Tagesstruktur.
Das Haus Lebenshilfe Arnsberg ist ein schönes altes Haus
mit einem großen Garten und liegt direkt am Wald.

In der Leistungsbeschreibung
sowie der Konzeption unserer Einrichtung
finden Sie ausführliche Angaben zur Lage
sowie zur Ausstattung unseres Hauses.
Wir informieren Sie dort auch über die Ziele
unserer Arbeit und darüber,
mit welchen Mitarbeiter:innen wir unsere Aufgaben erfüllen.

All das kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.
Hierzu laden wir Sie gerne ein.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zu unserer Einrichtung haben,
sich ehrenamtlich engagieren möchten
oder Fragen zu dem aktuellen Stellenangebot haben,
steht Ihnen die Wohnstättenleitung für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Sie können anrufen oder eine Email schreiben.

Die Tagesstruktur in Arnsberg wird Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr angeboten. Innerhalb dieser Zeit besteht das Angebot der Einzel- und Kleingruppenförderung. Die Tagesstruktur wird von Bewohner:innen des Hauses besucht, die noch nicht arbeiten gehen oder die nicht mehr arbeiten gehen, weil sie in Rente sind oder nur ein paar Stunden am Tag arbeiten gehen.

Die Förderung und die gemeinsamen Aktivitäten sind sehr unterschiedlich, so wie die Bewohner:innen die die Tagesstruktur besuchen. Manche Bewohner:innen werden dort auf die spätere Arbeit vorbereitet. Andere Bewohner:innen besuchen die Tagesstruktur um das was sie können zu erhalten, damit ihnen nicht langweilig wird und sie mit anderen Menschen in Kontakt sind.

In der Tagesstruktur gibt es folgende Angebote:

  • Gemeinsames Kochen und gemeinsames Essen
  • kreatives gestalten wie z.B. Basteln, Kerzen machen, Malen
  • gemeinsame Ausflüge
  • Spazieren gehen
  • Einkaufen
  • Entspannungsangebote wie z.B. Snoezeln
  • Erzählrunden und Biografiearbeit
  • und vieles mehr

In unseren Einrichtungen können Menschen mit einer Behinderung vorübergehend ein zu Hause finden, wenn:

  • Eltern / Angehörige in Urlaub fahren möchten,
  • Mutter, Vater oder Angehörige ins Krankenhaus, zur Kur müssen,
  • Notfallsituationen entstanden sind
  • oder andere (persönliche) Gründe dafür sprechen.

Die Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer.

Ihre Angehörige:r wird von qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut. Sie / er kann an allen Freizeitprogrammen des Hauses mit den Bewohner:innen der jeweiligen Wohnstätte teilnehmen. Nachts ist entweder eine Nachtwache oder eine Nachtbereitschaft anwesend, so dass bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung gegeben werden kann. Die Kontrolle und Einnahme von Medikamenten und bei Bedarf das Hinzuziehen von Ärzten wird sichergestellt.

Finanzierung

Wenn der / die Angehörige:r Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erhält, haben Sie Anspruch auf sogenannte „Verhinderungspflege“ nach § 39 des Pflegeversicherungsgesetzes.

Darüber hinausgehende Kosten sowie ein Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme können beim Sozialhilfeträger (LWL) oder dem Versorgungsamt geltend gemacht werden. Werden durch diese Träger die weiteren Kosten nicht übernommen, so haben Sie als Vertragspartner diese Kosten als Eigenanteil selber zu tragen. Eine ausführliche Beratung findet in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme in der jeweiligen Einrichtung statt.

Kosten

Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sind an die aktuellen Entgelte der Einrichtung gebunden.

Wichtig: Ein Beginn der Maßnahme kann nur bei Vorliegen einer Kostenzusage durch die Pflegekasse und/oder des LWL/LVR sowie einem unterschriebenem Vertrag erfolgen.

Ablauf

Ihre Anfrage / Ihren Terminwunsch richten Sie direkt an die Wohnstätte. Sie erfahren, ob für den gewünschten Zeitraum eine Aufnahme möglich ist und können gegebenenfalls direkt einen persönlichen Termin zur Hausbegehung sowie für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. Wünschenswert ist auch ein gegenseitiges Kennen lernen Ihres Angehörigen / Betreuten / Sohnes bzw. Ihrer Tochter mit den Bewohnern.

Während der Maßnahme kann in der Regel weiterhin die jeweilige Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) besucht werden. Eine Teilnahme an der Tagesstruktur der Einrichtung, falls vorhanden, ist ebenfalls möglich.

Bewohnerbeirat

Im Januar 2017 haben die Bewohner:innen der Wohnstätte im Haus Lebenshilfe Arnsberg einen neuen Bewohnerbeirat gewählt. Dieser besteht aus Samuel Pacheco-Antunes (Vorsitzender) und Marcel Schöning sowie Marion Lürbke. Die drei Bewohner werden nun vier Jahre als Bewohnerbeirat tätig sein.

Bewohnerbeirat Arnsberg
Bewohnerbeirat Arnsberg
© Lebenshilfe NRW

Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen

Der Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen besteht aktuell aus einem Mitglied. Reglmäßig ist die Beiratssprecherin im Austausch mit der Wohnstättenleitung und dem Bewohnerbeirat zu aktuellen Themen und Fragestellung.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel

Bitte sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee oder eine Beschwerde haben. Wir möchten unser Angebot immer besser machen.

Für Ihre Idee oder Beschwerde gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Bogen für Ideen und Beschwerden. Diesen dürfen Sie ausfüllen und abgeben. Die Bögen liegen auch in der Wohnstätte aus.
  • Sie können mit einem Mitarbeiter oder der Leitung sprechen.
  • Oder Sie reden mit dem Bewohnerbeirat.
  • Möglich ist auch eine Mail an: vrbssrnglh-whnvrbnd-whnn-nrwd
  • Sie können sich auch bei der zuständigen Heimaufsicht beschweren.

Wir können nicht versprechen, dass alle Ideen umgesetzt werden. Oder dass immer geändert werden kann, was Sie ärgert. Jede Idee oder Beschwerde wird aber bearbeitet.

Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, bekommen Sie eine Antwort. Die Antwort kommt nach einer Woche.

Sie können sich auch an die Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (bubl) wenden.

Die Wohnstätte Haus Lebenshilfe Arnsberg liegt am Stadtrand im Süden von Arnsberg, im Stadtteil Alt-Arnsberg. Von der Wohnstätte aus erreicht man nach circa 10 Minuten Fußweg die Altstadt sowie den Neumarkt. Dort befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Cafés sowie ein Geldautomat. Direkt am Neumarkt, im neuen Ärztehaus sowie um den Neumarkt herum sind verschiedene Ärzte, ein Sanitätshaus sowie eine Apotheke ansässig.

Die Innenstadt von Arnsberg ist in einem 15 Minuten Fußweg zu erreichen. Hier befinden sich Banken, verschiedene Supermärkte und Bäckereien, Bekleidungsgeschäfte, Cafés, Restaurants, eine Postfiliale sowie das Arnsberger Residenz-Kino.

Von der Wohnstätte aus bestehen gute Möglichkeiten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, um zum Beispiel nach Sundern, Neheim oder zum Arnsberger Bahnhof zu gelangen, von dem aus man bequem per Zug zu weiter entfernten Zielen fahren kann. Die entsprechenden Haltestellen befinden sich ebenfalls direkt am Neumarkt. Die unterschiedlichen Busse fahren in regelmäßigen kurzzeitig getakteten Abständen.

Mit dem Auto ist die Wohnstätte sehr gut zu erreichen. Sowohl die Bundesstraße als auch die Autobahn liegen nur 3 km entfernt. So gelangt man von der Eichholzstraße aus schnell und ohne große Verzögerungen an alle nahen und fernen Ziele.

Aufgrund der Stadtrandlage am Ende eines Wohngebietes mit verkehrsberuhigter Zone bietet das Umfeld der Wohnstätte eine landschaftlich sehr reizvolle Lage. Der an die Wohnstätte direkt angrenzende idyllische Wald mit uraltem Baumbestand ist mit Wanderwegen ausgestattet und bietet somit bei jedem Wetter Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.

In der Wohnstätte Haus Lebenshilfe Arnsberg leben zur Zeit 29 Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben oder Selbstzahler sind. Alle Zimmer der Wohnstätte sind Einzelzimmer. Die Zimmergrößen sind unterschiedlich und liegen zwischen 11 und 25 Quadratmetern. Die Bewohner:innen der Wohnstätte leben in vier voneinander getrennten Wohneinheiten mit unterschiedlicher Größe. Jede Wohngruppe hält ein individuell eingerichtetes gemütliches Wohnzimmer mit wohnlich angemessenem Essbereich sowie eine angepasste und moderne Küche mit allen notwendigen Küchengerätschaften vor.

Den Menschen, die in den jeweiligen Wohngruppen leben, stehen sanitäre Einrichtungen in ausreichendem und angemessenem Rahmen zur Verfügung. Die Wohnstätte ist mit insgesamt zwei Pflegebädern mit Badewanne und 18 Bädern mit Dusche und WC ausgestattet. Bis auf eine Wohngruppe verfügen alle über barrierefreie Bäder, ein Pflegebad ist mit einer modernen Hubbadewannen ausgestattet. Alle Etagen, bis auf das Obergeschoss des zweiten Bauabschnittes, sind bequem über den Aufzug zu erreichen. Des Weiteren stehen drei Treppenhäuser zum Erlangen der unterschiedlichen Etagen zur Verfügung. Das Obergeschoss des zweiten Bauabschnittes legt einen besonderen Fokus auf die Begleitung und Förderungen von Menschen ohne Bewegungseinschränkungen. Diese Wohngruppe hat unter anderem den Schwerpunkt, Menschen mit geistiger Behinderung auf selbstständiges Wohnen vorzubereiten.

Die Bewohner:innen können die Zimmer nach ihren Vorstellungen ganz individuell ausstatten und einrichten. Auf Wunsch stellt die Wohnstätte aber auch eine Grundmöblierung (Schrank, Bett, Tisch, Stuhl und ein Wertefach) zur Verfügung.

Im Souterrain des Gebäudes befindet sich die Tagesstruktur. Es handelt sich hierbei um ein Angebot für die Menschen, die nicht einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nachgehen.

Es steht eine gut ausgestattete Küche mit integriertem großem Essbereich zur Verfügung. Der große Tisch bietet nicht nur Platz für hauswirtschaftliche Angebote, sondern auch für Kreativangebote wie z. B. Basteln, Malen, Spielen usw. Des Weiteren steht ein Snoezelraum, in dem entspannungstherapeutisch gearbeitet wird und der von allen Bewohner:innen nach Absprache auch individuell genutzt werden kann, zur Verfügung.

Das Grundstück der Wohnstätte Arnsberg verfügt über mehrere Grünflächen mit Parkbänken, einen Grillplatz mit Sitz- und Essgelegenheiten sowie eine durch einen Holz-Pavillon überdachte Sitzmöglichkeit. Des Weiteren bietet der großzügige Hofbereich ausreichend Platz für Spiel-, Spaß- und Freizeitvergnügen.

Entsprechend der pädagogischen Ausrichtung der Wohnstätte werden die Bewohner:innen im Rahmen der individuellen Fähigkeiten an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt oder bei der selbstständigen Ausführung unterstützt. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • Zimmerreinigung und Zimmerpflege
  • Wäschereinigung und Wäschepflege (keine chemische Reinigung)
  • regelmäßige Reinigung der öffentlichen Räume.

Stellvertretend werden selbstverständlich alle Aufgaben von der Mitarbeiter:innen übernommen, die von den Bewohner:innen nicht ausgeführt werden können. Bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren sich die Mitarbeiter:innen an den hygienischen Standards, die im Hygienerahmenplan der Einrichtung beschrieben sind.

In der Wohnstätte werden folgende Mahlzeiten angeboten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Zwischenmahlzeiten.

Die Wünsche der Bewohner:innen werden so weit wie möglich berücksichtigt. Das Einkaufen der Lebensmittel, die Zubereitung der Speisen, das Tisch decken und abräumen werden ebenfalls mit den Bewohner:innen gemeinsam erledigt. Besonderheiten bei der Ernährung wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Diabetes oder Ähnliches werden bei der Speiseplanung, wenn möglich, gerne berücksichtigt.

Die Bewohner:innen werden hauptsächlich von pädagogischen und pflegerischen Fachpersonal in multidisziplinären Teams bestehend zum Beispiel aus Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen oder Krankenpfleger:innen begleitet.

Die Mitarbeiter:innen jeder Wohngruppe bilden ein Team, unterschiedlich qualifizierte und angelernte Mitarbeiter:innen arbeiten hier zusammen, um im Rahmen von interdisziplinärem Miteinander die höchstmögliche Qualität der Begleitung und Hilfestellung für die einzelne Bewohner:innen zu erlangen. Zudem bietet die Einrichtung Schüler:innen die Möglichkeit, ein Schul- oder Berufspraktikum oder auch ein Anerkennungsjahr für das Berufsbild der Heilerziehungspflege zu absolvieren.

Um einen reibungslosen Alltagsablauf in der Einrichtung gewährleisten zu können, wird die alltägliche Arbeit der Mitarbeiter:innen im Gruppendienst durch eine Mitarbeiter:in in der Verwaltung sowie durch Mitarbeiter:innen der Haustechnik, Hauswirtschaft und des Reinigungsdienstes unterstützt.

Jede:r Bewohner:innen wird darin unterstützt Freizeit individuell und nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten zu können. Angebote innerhalb und außerhalb der Wohnstätte sollen dazu beitragen vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen. Zum Teil fallen hier jedoch zusätzliche Kosten an, die von den Bewohner:innen getragen werden müssen.

Die Menschen, die in der Einrichtung leben wollen, werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in unterschiedliche Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eingestuft (Einstufung nach Metzler). Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden für die unterschiedlichen Leistungstypen und deren jeweilige Hilfebedarfsgruppen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung Kostensätze vereinbart. Es werden Menschen in der Wohnstätte aufgenommen, die einem der für die Einrichtung genehmigten Leistungstypen zugeordnet werden können.

Für einzelne Personen muss eine Aufnahme in eine der Wohngruppen leider ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Menschen, die

  • durch massives fremdaggressives oder autoaggressives Verhalten sich selbst, Mitbewohner:innen und Mitarbeiter:innen des Wohnhauses gefährden
  • eine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, da sie einen besonderen Pflegebedarf haben
  • einen besonderen pflegerischen und/oder medizinischen Bedarf haben, welcher durch das in der Einrichtung tätige Personal nicht gedeckt werden kann
  • eine im Vordergrund stehende psychische Erkrankung haben oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt
  • auf Grund einer Gefährdung durch Weglauftendenzen geschlossen untergebracht werden müssen.

In der Wohnstätte Haus Lebenshilfe Arnsberg können nur eine bestimmte Anzahl Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen werden.

Auf der Gruppe im 1. Obergeschoss des zweiten Bauabschnittes können nur Menschen ohne Bewegungseinschränkungen leben.

Entgeltvereinbarung Teilstationär
Entgeltvereinbarung Enthospitalisierung
Entgeltvereinbarung Teilstationär

Der Einrichtungsträger hat mit dem Sozialhilfeträger eine sogenannte Vergütungs­vereinbarung getroffen. Das von Ihnen zu zahlende Entgelt richtet sich nach dieser Vergütungs­vereinbarung und nach dem Landesrahmenvertrag.

Danach setzt sich das Entgelt aus folgenden Vergütungs­bestandteilen zusammen:

  • Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebe­darfsgruppen (Maßnahmen­pauschale)
  • Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitions­betrag)
  • ggf. aus einer Tagesstrukturpauschale

Für den Zeitraum ab 1. April 2021 im Bereich Teilstationär.
Der Investitionsbetrag beträgt 0,98 Euro täglich.

Die Höhe der Maßnahmenpauschale und der Tagesstrukturpauschale richtet sich nach folgender Tabelle:

Leistungstyp Hilfegruppe 1 Hilfegruppe 2 Hilfegruppe 3
9 80,15 Euro 90,41 Euro 119,97 Euro
10 119,97 Euro 146,50 Euro 199,59 Euro
12 119,97 Euro 146,50 Euro 199,59 Euro
Entgeltvereinbarung Enthospitalisierung

Der Einrichtungsträger hat mit dem Sozialhilfeträger eine sogenannte Vergütungs­vereinbarung getroffen. Das von Ihnen zu zahlende Entgelt richtet sich nach dieser Vergütungs­vereinbarung und nach dem Landesrahmenvertrag.

Danach setzt sich das Entgelt aus folgenden Vergütungs­bestandteilen zusammen:

  • Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebedarfsgruppen (Maßnahmenpauschale)
  • Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag)
  • ggf. aus einer Tagesstrukturpauschale

Für den Zeitraum ab 1. April 2021 im Bereich Enthospitalisierung:
Der Investitionsbetrag beträgt 1,34 Euro täglich

Die Höhe der Maßnahmenpauschale und der Tagesstrukturpauschale richtet sich nach folgender Tabelle:

Leistungstyp Hilfegruppe 1 Hilfegruppe 2 Hilfegruppe 3 Tagesstruktur
9 63,73 Euro 101,42 Euro 124,58 Euro
10 124,58 Euro 147,73 Euro 194,06 Euro
12 124,58 Euro 147,73 Euro 194,06 Euro
24 34,74 Euro
 

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Sabrina Minieri
Wohnstättenleitung
Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH
Eichholzstraße 64
59821 Arnsberg
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